Keine Störung im TPF-Netzwerk

Praktische Modalitäten

Richtlinie für die Beförderung von Fahrrädern und kleinen Fahrzeugen

Im Rahmen der verfügbaren Plätze und unter der Voraussetzung, dass andere Fahrgäste nicht behindert werden, ist das Verladen eines eigenen Fahrrads durch den Reisenden außerhalb der Hauptverkehrszeiten in den Fahrzeugen der städtischen und regionalen Buslinien sowie in den Zügen und der Standseilbahn grundsätzlich gegen Bezahlung gestattet.

Velos und Kleinfahrzeuge, deren Beförderung gestattet ist

Die Reisenden müssen in der Lage sein, mit ihren Velos und Kleinfahrzeugen ohne fremde Hilfe in die Busse und Züge ein- und auszusteigen.

Art Detail Gestattet Preiskategorie Bemerkungen
Herkömmliche Velos

Velo

E-Bike

Ermässigt

 

Andere kleine Fahrzeuge

Dirtsurfer

Halfbike

Pedalflow

Liegevelo

Falttandem (Länge > 2 m)

Ermässigt

 
Veloanhänger (einschl. Einradanhänger)

Kinderanhänger

Gepäckanhänger

Ermässigt

Kostenlose Beförderung, wenn der Anhänger als Buggy verwendet wird (ohne Velo)

Sondervelos

Herkömmliches Tandem

Tandem mit Kind

Dreirad für Erwachsene

Liegevelo (Länge > 2 m)

Ganzer Tarif

Aus Sicherheits- und Platzgründen ist der Selbstverlad in folgenden Zügen nicht möglich: SBB IR, IC, ICN und EC.

Handgepäck

Kindervelo, Trailer-Bike (vom Velo getrennt) und anderes Zubehör für Kinder unter 6 Jahren

Faltvelo oder ähnlich und gefaltet.

Velo in einer speziellen Transporthülle wie TranZBag o. ä. (Vorderrad entfernt)

(E-)Trottinett, gefaltet

(E-)Trottinett, nicht gefaltet (oder nicht faltbar)*

Hoverboard (inkl. Ninebot Mini Pro)

E-Skateboards

E-Onewheel usw., die in Grösse und Gewicht einem Faltvelo ähneln (50x50cm, ca. 10 kg

Kostenlos

Werden als Handgepäck betrachtet

Rollstühle/ Mobilitätshilfen Manuelle und elektrische Rollstühle, inkl. E-Scooter (die als Mobilitätshilfen genutzt werden) werden kostenlos befördert, wenn der Benutzer mit ihnen reist und die Sicherheit gewährleistet ist. Kostenlos

Max. zulässige Abmessungen und Gewicht:

- Breite: 70 cm

- Länge: 125 cm

- Höhe: 137 cm

- Gesamt-gewicht: 300 kg (entspricht der Nutzlast des Mobilifts)

*Ein nicht gefaltetes Trottinett, das in den Gepäckablagen oder unter/zwischen den Sitzen verstaut werden kann, gilt als Handgepäck. Somit können insbesondere Kinder und Jugendliche ihr nicht faltbares Trottinett kostenlos transportieren.

Velos und Kleinfahrzeuge, deren Beförderung nicht gestattet ist

Art Detail
Nicht zulässige Fahrzeuge

Tandem für drei oder mehr Personen

Kraftfahrzeuge (mit Verbrennungsmotor)

Liegevelo mit drei Rädern

E-Scooter (werden sie von den Reisenden als Mobilitätshilfe genutzt, werden sie kostenlos befördert)

Einschränkungen

In den Bussen

  • Die Mitnahme von Fahrrädern und kleinen Fahrzeugen ist erlaubt, sofern genügend Platz vorhanden ist. Keine Garantie für die Mitnahme.
  • Je nach Situation kann der Fahrer/die Fahrerin die Mitnahme von Velos verweigern.
  • Rollstühle und/oder Kinderwagen haben Priorität.
  • Für Gruppen ab 5 Personen ist eine Reservation mindestens 48 Betriebsstunden vor Reisebeginn bei einer TPF Verkaufsstelle obligatorisch.

Einschränkungen auf den Zugslinien

  • Für Gruppen ab 10 Personen ist der Veloselbstverlad im Zug nicht möglich.

Tarife

Gültige Fahrausweise

  • Einzelbillett oder Tageskarte 2. Klasse, ermässigt (normale Velos, Kleinfahrzeuge, Veloanhänger)
  • Einzelbillett oder Tageskarte 2. Klasse (Sondervelos)
  • Velo-Pass
  • Velo-Tageskarte
 
Billette und Tageskarten sind in den TPF-Verkaufsstellen, an den TPF-Automaten und über die digitalen Kanäle erhältlich. Der Velo-Pass ist online und in zahlreichen vom öV bedienten Verkaufsstellen erhältlich.

Sicherheit

Die Reisenden verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die Stabilität ihres Velos während der Reise sichergestellt ist und übernehmen die Haftung für eventuelle Schäden.

Nutzen Sie den öffentlichen Verkehr für Ihre Freizeitaktivitäten

Profitieren Sie im Rahmen Ihrer Freizeitaktivitäten vom umfassenden Angebot des öffentlichen Verkehrs. Eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln verspricht eine angenehme Zeit mit Freunden oder der Familie in einer bequemen und sicheren Umgebung.

Häufig gestellte Fragen

Ja, im gesamten Netz ist die Mitnahme von Kinderwagen kostenlos. In allen Fahrzeugen sind hierfür spezielle Bereiche vorgesehen.
Ja, Sie müssen jedoch ein ermässigtes Billett für Ihren Hund bzw. Ihr Haustier lösen. Unter folgenden Voraussetzungen ist die Mitnahme kostenlos:

- Es handelt sich um einen Nutzhund (Blindenführhund, als Nutzhund eingesetzter Hütehund, Lawinenhund).
- Es handelt sich um einen kleinen Hund (bis zu 30 cm Widerristhöhe) oder ein anderes kleines Haustier, das in einer Tasche, in einem Korb oder einem anderen geeigneten Behälter in dieser Grösse transportiert wird.
Nein, die Mitnahme von Sperrgepäck ist kostenlos. Wir bitten Sie jedoch darum, Sperrgepäck nicht auf den Sitzen abzulegen.
Pick-e-Bike

Kombinieren Sie den öffentlichen Verkehr mit dem Velo, um an Ihren Arbeitsplatz zu gelangen.

Fahrplansuche

Geben Sie die Abfahrts- und Ankunftsangaben sowie das gewünschte Reisedatum ein, um die passende Verbindung zu finden.

Netze und Karten

Welche Haltestellen befinden sich in meiner Nähe? Wo verkehren die Regionallinien? Unsere thematisch aufgeteilten Pläne geben Ihnen Antwort auf Ihre Fragen.

Velo-Ausflug mit Pick-e-Bike

Gehen Sie mit dem E-Bike auf Entdeckungsreise des Seebezirks und der Region La Gruyère. Reisen Sie entspannt mit dem öffentlichen Verkehr an und steigen Sie auf eines der zahlreich verfügbaren Velos in den beiden Regionen.

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