Reisende, die nicht in der Lage sind, dem Kontrollpersonal ein gültiges Abonnement vorzuweisen, müssen dies innerhalb von 10 Tagen bei einer
TPF-Verkaufsstelle oder an einem der folgenden Bahnhöfe nachholen: Düdingen, Murten, Ins, Neuenburg. Gleichzeitig müssen sie den Kontrollbeleg «Reise ohne gültigen Fahrausweis», welcher ihnen vom Kontrollpersonal bei der Kontrolle ausgehändigt wurde, vorweisen.
Vorweisen innerhalb von 10 Tagen:
Begeben sich die Kunden mit dem bei der Kontrolle erhaltenen Kontrollbeleg an eine der obenerwähnten Verkaufsstellen, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.- erhoben.
Vorweisen nach Ablauf von 10 Tagen:
Nach Ablauf der 10-tägigen Frist nach der Kontrolle ist die Vorlage des Abonnements weiterhin möglich, allerdings mit einem Aufschlag von + CHF 25.- für Verwaltungskosten. Ohne Vorlage des zum Zeitpunkt der Kontrolle gültigen Abonnements wird der Kunde als ohne gültigen Fahrausweis betrachtet und das übliche Verfahren nimmt seinen Lauf.