Die Aufgabe des Kontrollpersonals (im Folgenden: KP) ist es, die Gültigkeit der Fahrausweise zu überprüfen. Sie sind weiter dafür zuständig, Kundinnen und Kunden auf ihrer Reise zu beraten und zur Sicherheit des Transports beizutragen (Reisende, Fahrzeuge, Infrastruktur).
Das KP zählt zu den Sicherheitsorganen der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr im Sinne des BGST (
Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr). Somit verfügt es insbesondere über die erforderlichen Kompetenzen, um Reisende zu kontrollieren und ihren Identitätsausweis zu verlangen. In Übereinstimmung mit dem BGST ist das KP befugt, Personen zu befragen, die sich nicht ausweisen wollen oder können, und Reisende, die die Transportvorschriften nicht einhalten, wegzuweisen. Das Kontrollpersonal absolviert regelmässig Weiterbildungen im Zusammenhang mit seinem Aufgabenbereich.
Wenn Sie sich weigern, den Aufforderungen des KP Folge zu leisten, kann bei den zuständigen Justizbehörden eine Strafanzeige eingereicht werden. Wenn das Kontrollpersonal eine Polizeibehörde einschalten muss, gehen die Kosten für den Einsatz zu Lasten des Kunden.