Störungen auf den Linien

Reisen mit eingeschränkter Mobilität

Seit vielen Jahren engagieren sich die Freiburgischen Verkehrsbetriebe (TPF) dafür, den Zugang zum öffentlichen Verkehr für Personen mit eingeschränkter Mobilität zu ermöglichen. So ermöglichen am 1. Januar 2024 20 der 27 TPF-Bahnhöfe einen autonomen Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Dies gilt für die am stärksten frequentierten Bahnhöfe, was 95% der Kunden entspricht. Bei den Bussen ist die gesamte Flotte BehiG-gerecht. Die gesamte Flotte der TPF, sowohl die Züge als auch die Busse, entspricht dem BehiG.

Einige Bahnhöfe und Bushaltestellen sind jedoch für Personen mit eingeschränkter Mobilität noch nicht barrierefrei zugänglich. Bei den Bahnhöfen handelt es sich um Albeuve, La Verrerie, Lessoc, Neirivue, Semsales, Vaulruz Sud, Villars-sous-Mont. Laut Planung sollen sie zwischen 2025 und 2030 renoviert werden. Die Bahnsteige in Le Pâquier-Montbarry und Cressier sind provisorisch angelegt.

Die Bushaltestellen, die grösstenteils Besitz der Gemeinden und des Kantons sind, entsprechen ebenfalls noch nicht alle den Bestimmungen des BehiG. Um zu erfahren, ob eine Haltestelle barrierefrei ist oder nicht, steht der Fahrplan der SBB zur Verfügung (klicken Sie auf «Einstellungen» und aktivieren Sie das Kästchen «barrierefreie Verbindung»).

Um Menschen mit eingeschränkter Mobilität den Zugang zum öffentlichen Verkehr zu ermöglichen, haben die TPF mehrere Begleitmassnahmen eingeführt, die nachfolgend beschrieben werden.

Für nicht konforme Bahnhöfe

Die TPF bieten einen On-Demand-Shuttleservice. Der Shuttle befördert Personen mit eingeschränkter Mobilität von einem nicht BehiG-gerechten Bahnhof an die nächstgelegene barrierefreie Haltestelle (Bus oder Zug). Um diesen Dienst in Anspruch zu nehmen, kontaktieren Sie bitte das Contact Center Handicap der SBB unter der Nummer 0800 007 102. Anfragen müssen spätestens zwei Stunden im Voraus angemeldet werden.

Für nicht konforme Bushaltestellen

Bei nicht konformen Bushaltestellen bieten die TPF folgende Begleitmassnahmen:

  1. Hilfe des Fahrpersonals (Rampe < 16 %). Der Busfahrer/die Busfahrerin steigt aus dem Bus aus, um der Person mit eingeschränkter Mobilität beim Einsteigen zu helfen. Ist die Person auf einen Rollstuhl angewiesen, wird eine Rampe eingesetzt.
  2. Hilfe des Fahrpersonals (Rampe > 16 %). Übersteigt die Rampenneigung 16 %, müssen Rollstuhlfahrende ihre Einwilligung geben. Gegebenenfalls kann das Fahrpersonal beim Einsteigen helfen. Ist die Person nicht einverstanden, kann sie den Shuttle-Service in Anspruch nehmen (nachfolgender Punkt).
  3. Kann das Fahrpersonal keine Hilfe leisten, können mobilitätseingeschränkte Reisende den Shuttle-Service in Anspruch nehmen. Der Shuttle befördert Personen mit eingeschränkter Mobilität von der nicht BehiG-gerechten Haltestelle an die nächstgelegene barrierefreie Haltestelle (Bus oder Zug). Um diesen Dienst in Anspruch zu nehmen, kontaktieren Sie bitte das Contact Center Handicap der SBB unter der Nummer 0800 007 102 mindestens zwei Stunden im Voraus.

Züge, die dem Behindertengleichstellungsgesetz (BeHiG) nicht entsprechen, werden in der Online-Fahrplansuche angezeigt. Oben finden Sie auch eine Liste der nicht barrierefreien Züge sowie deren Fahrzeiten.  
Für Fahrten mit dem Zug
Melden Sie die gewünschte Fahrt telefonisch beim SBB Call Center Handicap an.
Tel.: 0800 007 102 innerhalb der Schweiz kostenlos (von 6 bis 22.30 Uhr).

Für Fahrten mit dem Bus
Alle unsere Fahrzeuge sind mit Rollstuhlrampen ausgerüstet. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.