Das Bundesgesetz über die Personenbeförderung (SR 745.1 Personenbeförderungsgesetz, PBG) regelt die dem Regal unterstehende Personenbeförderung und bietet öffentlichen Verkehrsunternehmen die gesetzliche Grundlage zur Installation von Anlagen zur Videoüberwachung (Art. 55 PBG). So haben auch die Freiburgischen Verkehrsbetriebe diese Möglichkeit in Anspruch genommen und die Mehrzahl ihrer Fahrzeuge und Bahnhöfe unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften mit Überwachungskameras ausgerüstet. Die Überwachung dient dem Schutz der Reisenden, des Betriebs und der Infrastruktur.
Trotz unserer Bemühungen um eine sichere Beförderung unserer Reisenden können Unfälle insbesondere angesichts des hohen Verkehrsaufkommens nicht ausgeschlossen werden.
Für die Ermittlung und Nachverfolgung von Schäden, die Ihnen durch einen Sturz an Bord unserer Fahrzeuge, das Öffnen bzw. Schliessen von Türen oder abruptes Abbremsen entstehen, ist die Vorlage eines zum Zeitpunkt des Ereignisses gültigen Fahrausweises von entscheidender Bedeutung. Nur so können das betreffende Fahrzeug und der Fahrzeugführer identifiziert werden.
Als beteiligte Person oder Zeuge eines Verkehrsunfalls mit Kraftfahrzeugen, Zweirädern oder Fussgängern: Bitte kontaktieren Sie die Versicherungsabteilung unter 026/351 03 42. Sie ist von Montag bis Freitag (Feiertage ausgenommen) von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr erreichbar.
In allen anderen Fällen bzw. in Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Um Ihr Anliegen bestmöglich und zügig zu bearbeiten, bitten wir Sie um die Angabe folgender Informationen:
Das unten stehende Formular ist in folgenden Fällen auszufüllen (Aufzählung ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Um die Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln für jedermann so angenehm wie möglich zu gestalten, haben die Freiburgischen Verkehrsbetriebe einige Regeln für das Verhalten in den Fahrzeugen und an den Bahnhöfen aufgestellt.