Keine Störung im TPF-Netzwerk

Fahrplanänderung August 2025

Ab dem 24. August 2025 treten neue Fahrpläne in Kraft. Die Neuerungen finden Sie unten.

Von Montag bis Freitag während der Schulzeit werden 3 neue Fahrten zwischen 11:00 und 13:00 Uhr angeboten. Diese verkehren ausschliesslich zwischen Plaffeien Dorf und Schwarzsee_Campus.
Fahrplanänderungen auf dem Abschnitt Gruyères Bahnhof – Gruyères Stadt: für die Fahrten aus Richtung Broc entfällt neu der Aufenthalt am Bahnhof Gruyères.
Von Montag bis Freitag während der Schulzeit werden mittags zwei neue Fahrten angeboten.
Die Fahrt Nr. 48106, die zwischen Attalens Dorf und Palézieux Bahnhof verkehrt, wird um 15 Minuten verspätet sein. Sie fährt neu um 07:04 Uhr in Attalens Dorf ab (statt wie bisher um 06:49 Uhr) und kommt um 07:15 Uhr in Palézieux Bahnhof an. Diese Fahrt bietet somit Anschluss an den Zug S40 um 07:19 Uhr in Richtung Lausanne sowie an den Zug S51 um 07:19 Uhr in Richtung Châtel-St-Denis.
Die erste Fahrt 55401 ab Freiburg wird um 7 Minuten verspätet sein. Die Abfahrt ab dem Busbahnhof Freiburg erfolgt neu um 05:54 Uhr (statt um 05:47 Uhr), um den Anschluss an den aus Murten kommenden Zug in Domdidier um 06:33 Uhr sicherzustellen.
Von Montag bis Freitag werden die Fahrzeiten zwischen ca. 16:00 und 18:00 Uhr leicht angepasst.
Die folgenden Regional­linien werden in mindestens einer der beiden Richtungen angepasste Fahrzeiten haben.
  •  Fribourg – Bonnefontaine
  •  Fribourg – Trevyaux (-Le Pratzey)
  •  Jaun – Broc – Gruyères
  •  Fribourg – Farvagny
  •  Romont FR - La Joux - La Verrerie
  •  Romont – Moudon
  •  Estévenens – Sommentier
  •  Vuissens – Estavayer-le-Lac
  •  Domdidier – Russy – Léchelles

Häufig gestellte Fragen

Die öV-Fahrpläne werden jedes Jahr beim Fahrplanwechsel im Dezember überarbeitet. Der Fahrplan ist das Ergebnis einer komplexen Planung und von Verhandlungen zu Tarifen, Strecken und Taktfrequenzen auf den Schweizerischen Bahn- und Strassennetzen. Das Angebot der TPF entspricht den Anforderungen der Auftraggeber, also des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Das Angebot muss auch den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit entsprechen.

Die TPF erbringen die Leistungen und führen die Aufträge der Auftraggeber aus. Diese legen die Bedingungen für die öV-Erschliessung fest, beispielsweise die vorgegebene Streckenführung, der Takt, die Betriebszeiten und die auf einer Linie zu gewährleistenden Anschlüsse, je nach der potenziellen Nachfrage und den finanziellen Mitteln, die den Auftraggebern zur Verfügung stehen.
Die Fahrpläne der verschiedenen Bahn-, Regional- und Stadtbus-Linien werden mit den Fahrplänen der SBB abgestimmt. Sie müssen die bestmöglichen Verbindungen zu den Fernverkehrszügen bieten, sowie im eigenen Netz optimal aufeinander abgestimmt sein. Die Bus- und Zugfahrpläne werden somit entsprechend den Anschlussbedingungen an den Bahn- und Busbahnhöfen festgelegt.

Beim Takt einer Buslinie stützen sich die Transportunternehmen hingegen auf Kriterien im Zusammenhang mit den Fahrgastzahlen.

Die allgemeine Regel lautet, dass der Auftraggeber den Fahrplan festlegt und dafür die Rahmenbedingungen vorgibt, wie die Fahrzeit, die auf der Linie sicherzustellenden Anschlüsse, die Betriebszeiten und den Takt.
Jedes Jahr haben die Bürgerinnen und Bürger von Ende Mai bis Mitte Juni die Möglichkeit, Bemerkungen und Verbesserungsvorschläge für die neuen Fahrpläne einzubringen, um die Mobilität im Kanton Freiburg zu verbessern. Anträge können auf fahrplanentwurf.ch eingereicht werden.
Verspätungen können unterschiedliche Gründe haben: Verkehr, Bahnübergang, Abwarten eines Anschlusses, technische Probleme an den Fahrzeugen, Ticketverkauf usw. Um die Verständlichkeit des Fahrplans zu gewährleisten, planen die TPF einen Systemfahrplan für den ganzen Tag, um ein mit dem nationalen Netz kohärentes Angebot zu bieten. Es kann jedoch vorkommen, dass die Fahrpläne zu Hauptverkehrszeiten nicht systematisch eingehalten werden können.
Der Standort von Haltestellen wird durch die Auftraggeber, die Gemeinden und die Transportunternehmen bestimmt. Die Wahl für den Standort einer Haltestelle unterliegt zudem einer spezifischen Regulierung, um eine gute Verteilung der Haltestellen zu gewährleisten.
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