Keine Störung im TPF-Netzwerk

Fahrplanwechsel 2025 im Dezember

Am 14. Dezember 2025 tritt der neue Fahrplan in Kraft. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Avry-sur-Matran | Neuer provisorischer Bushof und angepasste Buslinien

In Avry-sur-Matran entsteht ein neuer Bushof. Dadurch können nach der Schliessung des Bahnhofs Rosé und der Inbetriebnahme der Bahnhaltestelle Avry-Matran die Anschlüsse zwischen Bussen und Zügen gewährleistet werden. Der Bushof wird an der Stelle der derzeitigen Haltestelle der Orientierungsschule (CO) errichtet.

Die Inbetriebnahme des neuen Bushofs wirkt sich auf folgende Linien aus:

Der Takt der Linie 11 wird zwischen Rosé und Avry-sur-Matran, Einkaufszentrum verdoppelt. Mit der Einführung des neuen Fahrplans verkehren vier Busse pro Stunde. Alle Fahrten bedienen die Haltestelle Rosé, Bahnhof. Allerdings fährt jeder zweite Bus über die Kantonsstrasse nach Rosé, während der andere wie bisher über die Route des Fontanettes durch das Dorfzentrum von Avry-sur-Matran verkehrt.
Die Linie 339 Chénens – Lentigny – Onnens wird bis zum neuen Bushof von Avry-Matran verlängert. Der Fahrplan wird unter der Woche um zwei zusätzliche Kurspaare bzw. am Samstag um ein zusätzliches Kurspaar ergänzt. Durch diese Änderungen sind die Anschlüsse an die Bahnlinie S40/41 gewährleistet, die die neue SBB-Haltestelle Avry-Matran bedient.
Die Linie 340 Grolley – Noréaz – Avry-sur-Matran fährt künftig nur noch bis zum Bushof Avry-Matran und nicht mehr nach Rosé. Sie stellt somit eine Verbindung zur S40/41 her, die die neue Haltestelle Avry-Matran bedient, wie auch zur S30 in Grolley.

Bulle | Inbetriebnahme des neuen Busbahnhofs

Der neue Busbahnhof in Bulle wird am 14. Dezember mit Inkrafttreten des neuen Fahrplans 2026 in Betrieb genommen. Er befindet sich in der Verlängerung des neuen Bahnhofsplatzes, unweit der Perrons der städtischen Mobul-Buslinien. Der alte Busbahnhof wird ausser Betrieb genommen.

Um den neuen Busbahnhof bedienen zu können, wird die Streckenführung der Regionalbusse entsprechend angepasst.

Châtel-St-Denis | Neue Lokallinie

Eine neue lokale Buslinie verstärkt das Verkehrsangebot in Châtel-St-Denis. Die Regionalbuslinie 491 Palézieux – Châtel-St-Denis wird bis zum Industriegebiet En Pra de Plan verlängert.
Von Montag bis Freitag verkehren zwischen 5:45 Uhr und 20:15 Uhr insgesamt 15 zusätzliche Kurspaare.

Weitere Änderungen im Busnetz

Um die Pünktlichkeit zu verbessern, wird der Fahrplan auf mehreren Linien der Agglomeration Freiburg angepasst.
Während der Schulzeit verkehren auf der Linie 123 Freiburg – Plaffeien – Schwarzsee von Montag bis Freitag zur Mittagszeit zwischen Plaffeien und Schwarzsee drei zusätzliche Kurspaare.
Auf den Mobul-Linien 201 und 202 wird von Montag bis Freitag morgens in beide Richtungen eine zusätzliche Fahrt in den Fahrplan aufgenommen. Die zusätzlichen Busse fahren in beiden Richtungen um 6:15 Uhr. Dank dieser Ergänzung verkehren die Busse auf diesen Linien bereits ab 6:00 Uhr im Viertelstundentakt (statt wie bisher ab 6:30 Uhr).

Bahnnetz

Ab dem 14. Dezember 2025 halten die Züge der Linie RE 2 Broc-Chocolaterie – Bulle – Romont – Fribourg/Freiburg – Düdingen – Bern in dieser Fahrtrichtung zusätzlich in Flamatt.
Die Endstation der Linie RE 3 wird von Düdingen nach Schmitten verlegt, um die Linie zu verlängern.
Das bestehende Angebot zwischen Bulle und Freiburg wird zu den Stosszeiten morgens und abends durch einen zusätzlichen Zug ergänzt. Die neue Verbindung bedient auch Avry-sur-Matran, Villaz-St-Pierre und Villars-sur-Glâne.
Von Montag bis Freitag verkehrt auf der Strecke Montbovon – Les Sciernes – Allières morgens ein zusätzliches Kurspaar.

Häufig gestellte Fragen

Die öV-Fahrpläne werden jedes Jahr beim Fahrplanwechsel im Dezember überarbeitet. Der Fahrplan ist das Ergebnis einer komplexen Planung und von Verhandlungen zu Tarifen, Strecken und Taktfrequenzen auf den Schweizerischen Bahn- und Strassennetzen. Das Angebot der TPF entspricht den Anforderungen der Auftraggeber, also des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Das Angebot muss auch den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit entsprechen.

Die TPF erbringen die Leistungen und führen die Aufträge der Auftraggeber aus. Diese legen die Bedingungen für die öV-Erschliessung fest, beispielsweise die vorgegebene Streckenführung, der Takt, die Betriebszeiten und die auf einer Linie zu gewährleistenden Anschlüsse, je nach der potenziellen Nachfrage und den finanziellen Mitteln, die den Auftraggebern zur Verfügung stehen.
Die Fahrpläne der verschiedenen Bahn-, Regional- und Stadtbus-Linien werden mit den Fahrplänen der SBB abgestimmt. Sie müssen die bestmöglichen Verbindungen zu den Fernverkehrszügen bieten, sowie im eigenen Netz optimal aufeinander abgestimmt sein. Die Bus- und Zugfahrpläne werden somit entsprechend den Anschlussbedingungen an den Bahn- und Busbahnhöfen festgelegt.

Beim Takt einer Buslinie stützen sich die Transportunternehmen hingegen auf Kriterien im Zusammenhang mit den Fahrgastzahlen.

Die allgemeine Regel lautet, dass der Auftraggeber den Fahrplan festlegt und dafür die Rahmenbedingungen vorgibt, wie die Fahrzeit, die auf der Linie sicherzustellenden Anschlüsse, die Betriebszeiten und den Takt.
Jedes Jahr haben die Bürgerinnen und Bürger von Ende Mai bis Mitte Juni die Möglichkeit, Bemerkungen und Verbesserungsvorschläge für die neuen Fahrpläne einzubringen, um die Mobilität im Kanton Freiburg zu verbessern. Anträge können auf öv-info.ch eingereicht werden.
Verspätungen können unterschiedliche Gründe haben: Verkehr, Bahnübergang, Abwarten eines Anschlusses, technische Probleme an den Fahrzeugen, Ticketverkauf usw. Um die Verständlichkeit des Fahrplans zu gewährleisten, planen die TPF einen Systemfahrplan für den ganzen Tag, um ein mit dem nationalen Netz kohärentes Angebot zu bieten. Es kann jedoch vorkommen, dass die Fahrpläne zu Hauptverkehrszeiten nicht systematisch eingehalten werden können.
Der Standort von Haltestellen wird durch die Auftraggeber, die Gemeinden und die Transportunternehmen bestimmt. Die Wahl für den Standort einer Haltestelle unterliegt zudem einer spezifischen Regulierung, um eine gute Verteilung der Haltestellen zu gewährleisten.
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