Gemäss Artikel 18m des Eisenbahngesetzes (EBG) müssen alle Massnahmen und Arbeiten in der Nähe des Bahngebiets und der Eisenbahnanlagen vom Eisenbahnunternehmen bewilligt werden. Dies gilt für alle Bauarbeiten und -stellen – ob mit oder ohne Auflageverfahren –, die in einem Abstand von 50 Metern von der Gleismittellinie entfernt stattfinden. Um das administrative Vorgehen zu erleichtern, bitten wir Sie als Antragsteller, das folgende Antragsformular auszufüllen.
Aus offensichtlichen Gründen ist es zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeiter/-innen, Mitarbeitenden und des Betriebs streng untersagt, ohne unsere vorherige Zustimmung auf dem TPF-Gelände einzugreifen.
Mindestens 6 Wochen vor Beginn der Arbeiten. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten.