Keine Störung im TPF-Netzwerk

Baustellen und -arbeiten in der Nähe von Bahnanlagen der TPF

Gemäss Artikel 18m des Eisenbahngesetzes (EBG) müssen alle Massnahmen und Arbeiten in der Nähe des Bahngebiets und der Eisenbahnanlagen vom Eisenbahnunternehmen bewilligt werden. Dies gilt für alle Bauarbeiten und -stellen – ob mit oder ohne Auflageverfahren –, die in einem Abstand von 50 Metern von der Gleismittellinie entfernt stattfinden.

Um das administrative Vorgehen zu erleichtern, bitten wir Sie als Antragsteller, das folgende Antragsformular auszufüllen. 

Hinweis

Aus offensichtlichen Gründen ist es zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeiter/-innen, Mitarbeitenden und des Betriebs streng untersagt, ohne unsere vorherige Zustimmung auf dem TPF-Gelände einzugreifen.

Beispiele für Aktivitäten, die eine schriftliche Zustimmung erfordern

  • Bau, Abriss, Umbau und Wiederinstandsetzung von Gebäuden / Durchführungen / Kabelleitungen und Kanalisationsanlagen entlang und/oder unterhalb der Gleise;
  • Anbringen von Anlagen (Technikschränke, Antennen etc.)
  • Anbringen von Zäunen;
  • Anpflanzen und Fällen von Bäumen;
  • Beschneiden von Pflanzen;
  • Wartung von Anlagen etc.

Antragsfrist

Mindestens 6 Wochen vor Beginn der Arbeiten. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten.

Nützliche Hinweise

Gesetzliche Grundlage für den Eisenbahnbereich